Allianzen für Innovation sind ein Projektformat des Erasmus+ Programms. Das Format fördert die strategische Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Hochschul- und Berufsbildung innerhalb ihres breiteren sozioökonomischen Umfeldes. Der Fokus liegt auf den Unternehmen und der Forschung. Mit Blick auf die Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Innovation und Nachhaltigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, werden benötigte Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen ermittelt und bereitgestellt.

Welche Ziele verfolgen Allianzen für Innovation?

Diese Partnerschaften führen ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten durch. Innovationen sollen erstens durch die Entwicklung von digitalen Fähigkeiten in allen Berufen angeregt werden. Zweitens soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft durch Anpassungen der Qualifikationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung untermauert werden. Drittens erfordert der digitale Übergang eine schnelle Übernahme der Technologien, in allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft.

Innovationsallianzen werden über zwei Förderlinien (Los 1 und Los 2) unterstützt.

Lot 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen

Diese Allianzen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und nachhaltig zusammenarbeiten, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovationen in der Hochschul- und Berufsbildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, neue Technologien (z.B. KI) und Arbeitsmarktinnovation. Für die Anforderungen an die Zielsetzungen, siehe den Erasmus+ Programmleitfaden.

Wer kann teilnehmen?

Alle öffentlich- und privatrechtlichen Organisationen wie z.B. Hochschulen, Akteure der Berufsbildung, Forschungsinstitutionen, Firmen etc. (Auflistung siehe Erasmus+ Programmleitfaden). An jeder Partnerschaft müssen mind. acht Antragsteller/Begünstigte beteiligt sein, wobei das Konsortium aus mind. drei Akteuren aus dem Arbeitsmarkt und mind. drei Bildungsanbietern (Berufsbildung und Hochschulen) zu bestehen hat. Zudem sollte mind. eine Hochschulinstitution und ein Berufsbildungsanbieter als vollwertiger Partner beteiligt sein.

Wie lange dauert ein Projekt?

Projekte sollten 24 oder 36 Monate dauern. Begründete Verlängerungen sind auf Antrag möglich.

Los 2: Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich Qualifikationen

Diese Allianzen fördern neue strategische Ansätze und Kooperationen zur Entwicklung von Kompetenzen in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, um eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit zu schaffen. Hauptziel ist relevante Akteure zu mobilisieren, um Massnahmen für die Höherqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen. Die Zusammenarbeit soll wichtige sektorale Qualifikationsstrategien, Berufsprofile und Ausbildungsprogramme erbringen.

Die Projektanträge sollen die Entwicklung der beruflichen Weiterbildung und neuer Berufsprofile (EQF Stufen 3 bis 5) und der tertiären Stufen (EQF 6 bis 8) beinhalten und sowohl Partner aus der Berufs- und Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure umfassen.

Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, welche in der Industriestrategie für Europa festgelegt wurden:

  • Mobilität-Verkehr-Automobile, Textil, Erneuerbare Energien, Elektronik, Einzelhandel, Tourismus, Luft- und Raumfahrt & Verteidigung, Bauwesen, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Industrie, Kreativ- und Kulturwirtschaft, digitales Kommunikationswesen, Gesundheit.

Wer kann teilnehmen?

Vorausgesetzt, dass die Partner Teil des «large-scale partnerships» im «Pact for Skills» sind, können die folgenden Organisationen als Antragsteller oder assoziierte Partner teilnehmen: Öffentlich- oder privatrechtliche Organisationen aus einem EU-Staat wie z.B. Hochschulen, Akteure der Berufsbildung, Forschungsinstitute, Firmen, etc. (Auflistung siehe Erasmus+ Programmleitfaden). An jeder Partnerschaft müssen mind. zwölf Antragsteller/Begünstigte beteiligt sein, wobei das Konsortium aus mind. fünf Akteuren aus dem Arbeitsmarkt und mind. fünf Bildungsanbietern (Berufsbildung und Hochschulen) zu bestehen hat. Zudem sollte mind. eine Hochschulinstitution und ein Berufsbildungsanbieter als vollwertiger Partner beteiligt sein.

Wie lange dauert ein Projekt?

Projekte sollten 48 Monate dauern. Begründete Verlängerungen sind auf Antrag möglich.

Wie werden Schweizer Institutionen finanziell unterstützt (Los 1 & 2)?

Schweizer Institutionen, die sich als vollwertige Partner (full partner) beteiligen, werden direkt über das Erasmus+ Programm finanziert. Schweizer Institutionen, die sich als assoziierte Partner an einer Allianz für Innovation beteiligen, können bei Movetia Mittel vom Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragen. Im EU-Antrag müssen sie in beiden Fällen darlegen, dass ihre Mitwirkung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt generiert.

Anmeldung für weitere Auskünfte und für eine Beratung:

Antragsfrist

Erasmus+ Antrag (via Projektleitung): Frühling 2025
Antragsfrist Movetia Antrag: Frühling 2025

Dokumente

Diese Formulare müssen nicht von Institutionen der Tertiärstufe, sondern ausschliesslich von privaten oder öffentlichen Organisationen ausgefüllt werden: